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Als
VERSICHERUNGSMAKLER vertrete ich Ihre Interessen ! Wer eine Versicherung braucht - egal ob als Privatperson oder als Unternehmen - hat heute verschiedene Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein Weg führt über die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler. Ein Versicherungsmakler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner. Er wird deshalb auch als „Treuhänder" Ihrer Versicherungsinteressen bezeichnet. Der Versicherungsmakler ist immer auf Ihrer Seite.
Mit der Tätigkeit des
Versicherungsmaklers ist ein hohes Maß an Verantwortung
verbunden. Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Zum Schutz seiner Kunden muss der Versicherungsmakler eineVermögensschadenhaftpflichtversicherung in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs gemäß § 9 Versicherungsvermittlungs-Verordnung nachweisen. |