Hans-Dieter Grünwald Versicherungsmakler
mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO   D-KLCH-UWPHR-46 

www.versichern-aber-günstig.de

Was erwarten Sie von einem Versicherungsmakler?  

Kompetente Beratung, leistungsstarke Produkte, individuellen Service und eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung?
Das ist auch unser Anspruch, an dem wir unsere Arbeit orientieren.
Wenn wir schon in so vielen Dingen übereinstimmen, warum sollten wir uns dann nicht kennenlernen?
In einem persönlichen Gespräch könnten wir gemeinsam über Ihre Wünsche reden.

Mit freundlichem Gruß

Hans Grünwald      
 

Als VERSICHERUNGSMAKLER vertrete ich  Ihre Interessen !

Wer eine Versicherung braucht - egal ob als Privatperson oder als Unternehmen - hat heute verschiedene Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein Weg führt über die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsmakler. Ein Versicherungsmakler ist an  keine Versicherungsgesellschaft gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner.
Er wird deshalb auch als „Treuhänder" Ihrer Versicherungsinteressen bezeichnet.
Der Versicherungsmakler ist immer auf Ihrer Seite.

Mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist ein hohes Maß an Verantwortung verbunden.
Und insofern ist es gut, dass Sie seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007
das Recht darauf haben, zu erfahren, ob jemand, der mit Ihnen über Versicherungen sprechen möchte, als unabhängiger Versicherungsmakler aus der Breite des Marktes berät
oder im Auftrag von einem oder von mehreren Versicherungsunternehmen unterwegs ist.

Alle in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler - und damit auch Versicherungsmakler - sind bei der IHK registriert. Unter www.vermittlerregister.info können Sie im Internet die Registrierung und damit auch den Status eines Vermittlers überprüfen.

Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten geregelt.

Zum Schutz seiner Kunden muss der Versicherungsmakler eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in doppelter Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen
Umfangs gemäß § 9 Versicherungsvermittlungs-Verordnung nachweisen.